Ratgeber für Bauunternehmen

Empfänger der Behinderungsanzeige: Auftraggeber richtig informieren

Eine Behinderungsanzeige muss den richtigen Empfänger erreichen. Maßgeblich ist in der Regel der Auftraggeber; ob ein Bauleiter Erklärungen wirksam entgegennehmen darf, ergibt sich nicht automatisch aus seiner Rolle.

Behinderungsanzeige auf dem Weg zum richtigen Empfänger im Bauprojekt

Warum das zum Problem werden kann

Geht die Anzeige nur an eine Stelle ohne Empfangsvollmacht, kann später streitig werden, ob der Auftraggeber rechtzeitig informiert war.

BauClaim übernimmt die Formulierung

Sie schildern den konkreten Projektfall. Wir bereiten daraus eine klare Behinderungsanzeige oder Nachtragsformulierung für Ihre weitere Prüfung vor.

Fall kostenlos anfragen

Was Sie jetzt tun können

  1. 1Vertrag und Kommunikationsregelungen prüfen.
  2. 2Auftraggeber als Empfänger klar bezeichnen.
  3. 3Projektleitung oder Bauleitung nur zusätzlich in Kopie nehmen.
  4. 4Bei Unklarheit Empfangsvollmacht schriftlich bestätigen lassen.

Checkliste: Behinderungsanzeige falscher Adressat

  • Vollständiger Name des Auftraggebers
  • Vertragliche Zustelladresse
  • Ansprechpartner in Kopie
  • Empfangsvollmacht geprüft
  • Nachweis der Zustellung gesichert

Relevante Vertrags- und Rechtsquellen

Maßgeblich sind stets Ihr Bauvertrag und die dort vereinbarte Fassung der VOB/B. Die BGB-Links führen zur laufend konsolidierten Fassung der amtlichen Gesetzesdatenbank.

Häufige Fragen

Darf die Behinderungsanzeige nur an den Bauleiter gehen?

Das hängt von einer wirksamen Bevollmächtigung und den Vertragsregelungen ab. Ohne klare Grundlage ist die Zustellung an den Auftraggeber der sicherere Ausgangspunkt.

Soll ich mehrere Empfänger anschreiben?

Der Auftraggeber sollte klarer Hauptadressat sein. Weitere Beteiligte können in Kopie informiert werden, wenn das im Projekt sinnvoll ist.

Fall sauber dokumentieren lassen

Schildern Sie Ihren Fall. BauClaim unterstützt bei einer klaren, projektbezogenen Formulierung.

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